Allgemeine Geschäftsbedingungen
RWA Brandschutz GmbH Luzernerstrasse 14, 6294 Ermensee, Schweiz
Diese AGB regeln die allgemeinen Vertragsbedingungen für Lieferungen und Dienstleistungen der RWA Brandschutz GmbH. Ergänzend gelten Offerte, Auftragsbestätigung sowie schriftlich vereinbarte Zusatzabsprachen.
1. Geltungsbereich
Die AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der RWA Brandschutz GmbH in den Bereichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Entrauchung, Steuerungs- und Sicherheitstechnik sowie für damit verbundene Planungs-, Beratungs-, Montage-, Inbetriebnahme-, Wartungs-, Kontroll-, Reparatur- und Serviceleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei schriftlicher Zustimmung.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Offerten sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet. Ein Vertrag entsteht durch schriftliche oder elektronische Bestätigung, beidseitige Unterzeichnung oder durch Ausführung des Auftrags. Änderungen des Leistungsumfangs können zusätzliche Kosten verursachen und werden nach Aufwand oder ergänzender Offerte verrechnet.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich in CHF exkl. MWST. Zahlungsfrist: 30 Tage netto. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassokosten erhoben werden. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt gelieferte Ware im Eigentum der RWA
Brandschutz GmbH. Ein Eigentumsvorbehalt wird, sofern erforderlich, im Register eingetragen. Bei ausstehenden Zahlungen können weitere Arbeiten ausgesetzt werden.
4. Lieferungen und Termine
Der Leistungsumfang richtet sich nach Offerte, Auftragsbestätigung oder schriftlicher Vereinbarung. Termine sind unverbindlich, ausser sie wurden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Fristverlängerungen gelten bei höherer Gewalt,
Lieferengpässen, behördlichen Vorgaben, technischen Schwierigkeiten oder Verzögerungen durch den Auftraggeber oder Dritte. Teillieferungen sind zulässig.
5. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen, Pläne, Zugänge und Bewilligungen rechtzeitig bereit. Arbeitsbereiche müssen frei zugänglich sein und bauseitige Voraussetzungen erfüllt. Mehraufwand, Wartezeiten oder zusätzliche Anfahrten aufgrund fehlender Mitwirkung werden nach Aufwand verrechnet.
6. Zusatz- und Regiearbeiten
Nicht vereinbarte Leistungen gelten als Zusatzarbeiten. Störungssuchen, Anpassungen, Reparaturen und nicht pauschalierte Leistungen werden nach effektivem Aufwand gemäss gültigen Regieansätzen verrechnet. Notwendige Zusatzarbeiten werden, soweit möglich, vor Ausführung mitgeteilt.
7. Abnahme und Mängelrüge
Der Auftraggeber prüft die Arbeiten nach Fertigstellung. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden. Gemeinsame Abnahmen werden protokolliert.
8. Gewährleistung
Es gelten die vereinbarten Gewährleistungsbestimmungen sowie das Obligationenrecht. Der Auftragnehmer kann Mängel durch Nachbesserung oder Ersatz beheben. Ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemässe Nutzung, Eingriffe Dritter, fehlende Wartung, Verschleiss, äussere Einwirkungen oder bauseitige Mängel. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
9. Wartung und Betriebssicherheit
Nach Übergabe ist der Auftraggeber für den ordnungsgemässen Betrieb und die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen verantwortlich, sofern kein Wartungsvertrag besteht. Erkannte Störungen sind unverzüglich zu beheben oder einem Fachunternehmen zu melden.
10. Haftung
Die RWA Brandschutz GmbH haftet für direkte Schäden bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
11. Kündigung und vorzeitige Beendigung
Bei vorzeitiger Kündigung sind alle bis dahin erbrachten Leistungen sowie bestellte oder angefertigte Materialien zu vergüten. Nicht stornierbare oder speziell angefertigte Komponenten werden vollständig verrechnet.
12. Geistiges Eigentum
Pläne, Zeichnungen, Software, Schemas, Konzepte und technische Unterlagen bleiben Eigentum der RWA Brandschutz GmbH. Der Auftraggeber erhält ein Nutzungsrecht für die vertragsgemässe Verwendung. Weitergabe oder Vervielfältigung ist nur mit Zustimmung zulässig.
13. Datenschutz
Personendaten werden gemäss schweizerischem Datenschutzrecht bearbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage besteht.
14. Änderungen der AGB
Änderungen gelten für zukünftige Vertragsbeziehungen. Für laufende Verträge gelten die bei Vertragsabschluss einbezogenen AGB, ausser der Auftraggeber stimmt einer Anpassung zu.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Ermensee, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände entgegenstehen.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen bestehen. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen.
Stand: September 2026
